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[28. Januar 2007]
Fortschrittsglaube. Positives Menschenbild. Die Betonung des Vernunftgebrauchs an sich in gleichzeitiger Abkehr von fixierten Gedankeninhalten korreliert mit der Überzeugung, dass eine vollständige Vernunftausbildung in einem Menschenleben aufgrund der Fülle der Ausbildungsbereiche nicht möglich sei. Vielmehr müssten die erworbenen Erkenntnisse von Generation zu Generation weitergereicht und im Zuge dieser Tradierung vermehrt werden – so zumindest Kant.[26] Weiter: Die Vernunft kenne keine Grenzen ihrer Entwürfe
und Versuche, Übung und Unterricht
würden die Menschheit von einer Stufe der Einsicht zur andern allmählich
[27] fortschreiten lassen. Der Mensch wird also in positiver Weise als ein Wesen begriffen, das die Anlagen besitzt, sich über Generationen hinweg weiterzuentwickeln. Erneut stößt man auf die Unmöglichkeit, das Ziel der Aufklärung zu lokalisieren. Einzig der Weg wird beschrieben – und zwar als eine stete Entwicklung, die positiv konnotiert ist.[28]
Da die Denkbewegung auch hier wieder als eine für den Menschen wesenhafte beschrieben wird, kann Christoph Martin Wieland betonen, dass jeder Mensch – von Sokrates oder Kant bis zum obskursten aller übernatürlich erleuchteten Schneider und Schuster
[29] – die Fähigkeit habe, sich aufklärerisch zu betätigen. Diese Überzeugung schränkt er allerdings umgehend wieder ein, indem er dafür plädiert, den jedermann freien Vernunftgebrauch auf Gedrucktes zu beschränken. Die Furcht, allzu viel Freiheit könne schaden, scheint hier noch virulent zu sein, weswegen man sagen muss, dass das zunächst scheinbar grenzenlos positive Menschenbild der Aufklärer durchaus Einschränkungen kannte.
Eine ähnliche Beschränkung findet sich in Kants Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? (1784). Kant unterscheidet zwischen öffentliche[m] Gebrauch
und Privatgebrauch
der Vernunft, wobei der öffentliche jederzeit frei zu sein habe, der private hingegen beschränkt werden müsse. Privater Vernunftgebrauch sei der, welcher im Rahmen eines Amtes zur Anwendung komme, öffentlicher fernab institutioneller Treueverpflichtungen.[30] Seine Ansichten in Fragen des Vernunftgebrauchs könnte man somit als gesellschaftsstabilisierende bezeichnen, enthalten sie doch das Gebot, gegenüber der eigenen Obrigkeit Loyalität zu üben. Diese Äußerungen Kants lassen sich meines Erachtens zumindest partiell durch den Umstand erklären, dass er im Preußen Friedrichs II. die Freiheit hatte, sich als Gelehrter zu beliebigen Fragen zu äußern, ohne Repressalien fürchten zu müssen.[31] Diese der Aufklärung gewährte Diskursfreiheit, die die Basis für ihren Vollzug bildete, führt Kant zu der Feststellung: In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung oder das Jahrhundert Friedrichs.
[32] Gleichzeitig muss das Gehorsamspostulat Kants als systeminhärent verstanden werden. Die Macht des Fürsten ist im öffentlichen Raum absolut, durch keine weltliche Institution, durch keinen Menschen beschränkt. Diese Gehorsamspflicht gegenüber dem absoluten Fürsten wird aber nicht umsonst gewährt. Denn ihr steht der freie Gebrauch der Vernunft im nicht-staatlichen Raum gegenüber: der öffentliche Gebrauch
der Vernunft, wie Kant ihn nennt.[33] Nach Friedrichs Tod im Jahre 1786 wurde Kant von dessen Nachfolger, Friedrich Wilhelm II., für seine Schrift Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (1793) gerügt.[34] Vielleicht hätte er zu diesem Zeitpunkt seine Unterscheidung in der beschriebenen Form nicht mehr postuliert und die ihr inhärente Gehorsamspflicht kritischer gesehen. Schließlich kündigte Friedrich Wilhelm durch seinen Eingriff in den vertraglich
gewährten Freiraum das System des Absolutismus auf: eine Vertragskündigung, die die Aufklärung durch ihre Kritik an der Position des Herrschers und der Herrschaft (siehe unten) schon vollzogen hatte.[35] Diese Textstelle ist darüber hinaus bemerkenswert, weil hier ein auch bei anderen Autoren auftauchender Zug der Bewegung aufgegriffen wird: der Mensch wird in zwei klar voneinander geschiedenen Wirkungsbereichen betrachtet.[36]
Oft ist im Zusammenhang mit der Betonung des Vernunftgebrauchs bei aufklärerischen Denkern von der Bestimmung
des Menschen die Rede – einer Bestimmung
, die nie genauer spezifiziert wird, und darum als durchaus irrationaler Zug der Bewegung angesehen werden darf. Kant schreibt in seiner Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht:
“Vielleicht mag bei diesen [Bewohnern eines anderen Planeten] ein jedes Individuum seine Bestimmung in seinem Leben völlig erreichen. Bei uns ist es anders; nur die Gattung kann dieses hoffen.[37]
Das einzig wirklich bestimmende Element der Bestimmung des Menschen
liegt hier noch darin, dass der Mensch sie, die Bestimmung, nicht in seinem individuellen Leben, sondern nur in den vielen Leben aller Menschen, in der Entwicklung der Menschheit verwirklichen kann. In Mutmaßlicher Anfang der Menschengeschichte wird das Konzept von Kant zwar ansatzweise genauer definiert, verbleibt aber im Umfeld einer für die Aufklärungsphilosophie charakteristischen Vagheit. Der Mensch habe die Freiheit erlangt, indem er sich vom Tierreich abtrennte, schreibt Kant dort. Dadurch habe er sich auf den Weg der Bestimmung seiner Gattung
, die in nichts als im Fortschreiten zur Vollkommenheit besteht
[38], begeben. Hinter diesem Fortschritt hin zur Vollkommenheit
scheinen die Überreste christlicher Heilsbegriffe zu wuchern, die genauso in einer unbestimmten Zukunft verortet werden wie die Bestimmung des Menschen
im Sinne der Aufklärungsphilosophen[39]. Mit dem einzigen Unterschied, dass der Zeitpfeil der Aufklärer zumeist[40] – und das auch in der nicht näher bestimmbaren Zukunft – nach oben weist und der der christlichen Dogmatik auf einem Plateau, einer zeitlosen Ebene, einer gleichförmigen Ewigkeit endet. Bestimmung
verweist also sowohl auf die lineare Weiterentwicklung der Menschheit als auch auf die Unmöglichkeit diese Entwicklung en détail von vornherein zu bestimmen
. Vielmehr wird der Vernunftgebrauch zukünftiger Generationen die Art des Fortschritts, die Bestimmung
der Menschheit festlegen.
[26] Vgl. Kant Aufklärung: S. 5, S. 10 (in: Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht).
[28] Vgl. Cassirer 1998: S. 27–28.
[29] Wieland Aufklärung: S. 27.
[30] Vgl. Kant Aufklärung: S. 22.
[31] Man muss sich auf jeden Fall davor hüten, Friedrich II. als Kompagnon der Aufklärungsphilosophie zu verstehen. Denn er war und verstand sich v. a. als absoluten Herrscher. Wenn sein absoluter Herrschaftsanspruch sich mit progressiven, aufgeklärten Zielen nicht vertrug, bestand nicht der geringste Zweifel, für welche Seite er sich entscheiden würde. Das, was als spezifisch aufgeklärt wahrgenommen wurde, diente wohl eher zur Steigerung staatlicher Effizienz und Macht
(Borgstedt 2004: S. 20). Vgl. zur Ambivalenz im Verhalten Friedrichs II. Barudio 1981: S. 238–262 u. Koselleck 1973: S. 98; vgl. zum aufgeklärten Absolutismus i. A. Borgstedt 2004: S. 18–34.
[33] Vgl. Koselleck 1973: S. 29–30.
[34] Vgl. Störig 1993: S. 416–417 u. Borgstedt 2004: S. 27.
[35] Vgl. auch Koselleck 1973: S. 94–95.
[36] So von Thomas Hobbes, der den Menschen auch in eine öffentliche und private Hälfte teilte. Der öffentliche Teil (Handlungen und Taten) wird staatliche kontrolliert und sanktioniert, der private Teil (Gesinnung) bleibt frei. Die Aufklärung wird später den Innenraum der Gesinnung sukzessive ausweiten, aber jeder Anspruch auf das Staatliche blieb zwangsläufig von dem Schleier des Geheimen umhüllt.
(Koselleck 1973: S. 29.)
[37] Kant Aufklärung: S. 10, Anm. 1.
[38] Ebd.: S. 35; vgl. auch Rousseau Abhandlung 2: S. 45.
[39] Nur um zu illustrieren, dass diese Wendungen nicht allein Kant zueigen waren, ein Zitat von Moses Mendelssohn: Je mehr der gesellige Zustand eines Volks durch Kunst und Fleiß mit der Bestimmung des Menschen in Harmonie gebracht worden, desto mehr Bildung hat dieses Volk.
(Mendelssohn Aufklärung: S. 4.)
[40] Rousseau weicht hier ab: Er vertritt ein zyklisches Geschichtsmodell.
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